Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es gibt den Service „Trinken und Fahren“, da werden Sie mit dem eigenen Auto hin und wieder zurück gefahren. Und wenn Sie dann feststellen, am nächsten Tag, mein Auto hat einen Schaden, dann müssen Sie natürlich nachweisen können, dass der Schaden durch den fremden Fahrer verursacht wurde. - Länge 20 sec.
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