Ein Knöllchen für einen Parkverstoß muss gezahlt werden. Allerdings muss die Behörde auch nachweisen, dass sie einen Anhörungsbogens dazu verschickt hat. Und wenn nicht? Ist dann das Bußgeld hinfällig? Ja, entschied das Amtsgericht Andernach.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Die Behörde konnte nicht nachweisen, dass der Anhörungsbogen abgesandt wurde. Sie hatte keinen Vermerk in ihren Akten „Versand des Bogens“. Und deswegen hat das Gericht entschieden, dass der Anhörungsbogen nicht formgerecht zugestellt wurde. Der Halter des Fahrzeugs musste kein Bußgeld bezahlen. - Länge 20 sec
Mehr Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.