Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Wann muss der Chef das tun?
O-Ton2: Er muss positive Kenntnis davon haben, er muss es wirklich wissen. Das heißt, jedes Mobbing-Opfer sollte seinen Arbeitgeber detailgenau und rechtzeitig informieren, was ihm widerfährt. Wenn er nur sagt: Ich werde gemobbt. Oder behauptet, er habe den Arbeitgeber informiert, dann muss er nicht einschreiten. Nur, wenn er tatsächlich von der Handlung des Mobbings weiß. - Länge 23 sec.
Mehr Informationen zu dem Thema unter anwaltauskunft.de