Ein Parkausweis muss hinter der Windschutzscheibe gut lesbar sein, die Lage auf der Mittelkonsole des Wagens reicht nicht aus. Dies entschied das Amtsgericht Schwerin. Und das gilt für alle Ausweise – bis hin zu einem ganz normalen Parkticket aus dem Automaten.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Der Parkausweis oder der Schwerbehindertenausweis muss sichtbar sein für die Personen, die vom Ordnungsamt dann kontrollieren. Weil denen soll es leicht möglich sein zu überprüfen, ob Sie die Parkgebühr bezahlt haben oder ob Sie berechtigt sind, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu stehen. Die müssen da nicht erst große Forschungen anstellen. - Länge 18 sec.
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