Wird ein Unfallfahrzeug in einer Werkstatt abgestellt, kann sie Standgeld verlangen. Wenn der Wagen allerdings jahrelang dort unrepariert bleibt, steigt das Standgeld nicht ins Unermeßliche. Es bleibt auf den Restwert des Auto begrenzt.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz: