Wer auf einer Autobahn die Spur wechselt, um andere leichter auffahren zu lassen, darf niemanden gefährden. Im Schadensfall haftet der Spurwechsler allein. Dies gilt auch, wenn der Unfallgegner links erheblich über der Richtgeschwindigkeit unterwegs war, entschied das Landgericht Kiel.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: