Wer sich auf dem Rücksitz nicht anschnallt, muss nicht für die Verletzungen eines anderen Mitfahrers haften, wenn der Unfall durch einen anderen Wagen verursacht wurde. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Aber: Eigentlich gilt die Gurtpflicht auch für Mitfahrer. In dem Fall ging es um einen besonders schweren Unfall, der durch einen Dritten verursacht wurde.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Da haben aber die Richter hier in dem Fall gesagt: Also das Verschulden des Unfallverursacher, Raserei, auf die Gegenfahrbahn kommen, das ist so groß da, muss die Frau nicht haften. Die werden wahrscheinlich sowieso alle verletzt worden, wenn Du auf die Gegenfahrbahn kommst. Also muss die nicht angestellte Frau hier diesmal nicht haften. – Länge 22 sec
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