Wer auf einer Trainingsfahrt im Pulk Fahrrad fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Der übliche Mindestabstand zu den anderen Fahrern wird dabei bewusst nicht eingehalten. Bei einem Unfall wegen Sturz eines Fahrers kann kein Schadensersatz verlangt werden, entschied das Amtsgerichts Nordhorn.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: