Manche Chefs erwarten von ihren Mitarbeitern auch an Feiertagen Antworten auf Mails oder Anrufe. Allerdings: Da können sie unter Umständen umsonst warten. Denn Arbeitnehmer müssen nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Es gibt mehrere Abweichungen – beispielsweise eine Rufbereitschaft. Eine Rufbereitschaft, wie Ärzte, die müssen dann tatsächlich erreichbar sein. Aber diese Bereitschaften sind auch arbeitsvertraglich oder im Tarifvertrag geregelt. Sie werden auch vergütet, eine Rufbereitschaft ist Arbeitszeit, keine Freizeit, also muss man erreichbar sein. Und natürlich kann auch ein Notfall passieren. – Länge 22 sec
Aber auch bei Notfällen sollte es in den Firmen entsprechende Regelungen geben. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.