Laut Personenstandsgesetz muss ein Kind innerhalb von sieben Tagen nach seiner Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Doch was geschieht, wenn ein Elternpaar sich nicht auf einen Vornamen für das Kind einigen kann? Leben die Partner getrennt und finden keinen gemeinsamen Nenner, muss notfalls ein Familiengericht die Entscheidung treffen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft: