Das Landessozialgericht Berlin-Potsdam entschied: Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann auch dann vorliegen, wenn ein Unfallopfer unmittelbar nach dem Ereignis keine äußerlich erkennbaren Reaktionen zeigt. In dem Fall ging es um einen Mann, der Zeuge eines schweren S-Bahn-Unfalls wurde. Zunächst blieb er cool, Jahre später zeigte sich jedoch, dass er das Ereignis nicht verarbeitet hatte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ein Arbeitsunfall wegen posttraumatische Belastungsstörung kann auch ein bisschen zeitverzögert auftreten. Wenn jemand einen Unfall beobachtet und danach noch relativ normal agiert und sich später über Ess- und Schlafstörungen beschwert, kann sich die PTBS auch später zeigen. Deshalb kann das auch später anerkannt werden und deshalb kann auch noch ein Arbeitsunfall vorliegen. – Länge 20 sec
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