Viele Autofahrer nutzen das Warnblinklicht, wenn sie mit dem Auto in zweiter Reihe halten, um schnell eine Besorgung zu machen – doch ist das verboten und kann teuer werden. Warnblinklichter dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur in wenigen Fällen benutzt werden – etwa am Stauende oder beim Abschleppen.