Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht müssen regelmäßig auch Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies kann in sozialgerichtlichen Verfahren schnell die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen. Nach einem Arbeitsunfall musste das Landessozialgericht München entscheiden, wer die Kosten für ein Gutachten von der Staatskasse übernimmt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Landessozialgericht hat gesagt: Das Sozialgericht hat einen Fehler gemacht. Der Betroffene beantragt die Einholung eines Gutachtens zu einer bestimmten Frage. Da hätten die Sozialrichter der ersten Instanz schon erkennen müssen: Darauf kommt es gar nicht an. Also holen wir das Gutachten nicht ein und schauen es auch nicht an. Da sie aber gesagt haben, wir holen es ein – es war für den Fall aber irrelevant, muss natürlich die Staatskasse auch das Honorar für das Gutachten zahlen. Das kann man dann nicht dem Betroffenen aufhalsen. – Länge 22 sec.
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