Die gesetzliche Probezeit für einen Fahranfänger beträgt zwei Jahre. Doch wann beginnt diese Zeit, wenn der Führerschein im Ausland gemacht wurde? Für einen jungen Mann war die Frage existenziell – er war zu schnell unterwegs und geblitzt worden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster: