Ein Wäschetrockner ist nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig – auch nicht für eine pflegebedürftige Rentnerin. Sie wollte aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Pflegestufe 5 bei der zuständigen Behörde die Kostenübernahme erreichen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es gibt genug alternative Trocknungsmöglichkeiten – im Juristendeutsch – wie einen Trockenkeller oder eine Terrasse. Das sei alles noch zumutbar. Und hat einen Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Wäschetrockner verneint. Er gehört nicht zu den unerlässlichen Haushaltsgeräten. Wenn sie ihn haben will, muss sie anders finanzieren. - Länge 20 sec.
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