Wer den Weg für Einsatzfahrzeuge frei machen will, muss vorsichtig sein. Das Landgericht Düsseldorf entschied: Wenn zwei Autos an einer roten Ampel ausweichen müssen, weil sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn von hinten nähern und es kommt zum Unfall – dann muss auch derjenige haften, der in seiner Spur blieb.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Er muss damit rechnen, dass andere die Spur wechseln, weil sie ihre Spur freimachen müssen. Also derjenige, der auf der Spur ist, muss auch gucken, ob jemand die Spur wechseln will und muss den dann einfädeln lassen. Deswegen hat auch derjenige, der nicht die Spur gewechselt hat, auch 30 Prozent des Schadens tragen müssen. - Länge 23 sec.
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