Beim Abbiegen muss man aufpassen, dass man nicht selbst überholt wird. Genau das aber hatte ein Autofahrer nicht getan. Er blinkte und zog nach links - während eine Motorradfahrerin ihn überholte. Beide kollidierten - und der Autofahrer muss den Schaden und 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: