Wenn eine Versicherung einen Unfallschaden trotz besseren Wissen bezahlt, dann bekommt sie das Geld auch nicht zurück. Der Empfänger darf dann darauf vertrauen, dass er das Geld behalten kann.
So entschied das Oberlandesgericht Hamm nach einem Unfall mit Totalschaden. Von den 20.000 Euro zahlte die Versicherung etwa ein Viertel. Der Kläger wollte auch den Rest, die Versicherung dagegen die bereits gezahlten rund 5.500 Euro zurück. Dazu Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
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