Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann betrunkene Autofahrer in Regress nehmen und sie an den Kosten, die sie erstatten muss, beteiligen. So entschied das Amtsgericht Darmstadt im Fall einer Frau, die mit 0,67 Promille einen Autounfall verursachte. Von dem Gesamtschaden an dem anderen Auto von 3.000 Euro musste sie drei Viertel bezahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: