Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrer ab dem 75. Lebensjahr. „Freiwillige Angebote haben in der Vergangenheit wenig Resonanz gefunden“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski. Daher erscheinen nach Ansicht des DAV verpflichtende Überprüfungen angemessen. Die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte ähnlich wie beim Führerscheinerwerb von neutralen Stellen
überprüft werden.