Es gibt unterschiedliche Fristen für eine Verjährung, beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegt diese Frist bei zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss eine Entscheidung fallen, wenn ein Temposünder dem Bußgeldbescheid widerspricht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Amtsgericht hat exakt zwei Jahre nach dem Verstoß die Entscheidung gefällt. Aber zwei Jahre, das heißt am 10. November 22, das war zu lang. Die Entscheidung durfte spätestens am 9. November 22 ergehen. Und damit war das Amtsgericht einen Tag zu spät und die Tat war verjährt. - Länge 15 sec.
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