Ein Verkehrsunfall muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Meldung zwei Tage nach dem Unfall reicht dafür aus. Es liegt dann keine Pflichtverletzung des Versicherten vor. So entschied das Amtsgericht Kaiserslautern.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: