Bisher ist es so: Wer sich nach einem Verkehrsunfall einfach davon fährt, begeht Fahrerflucht. Wird man dabei erwischt, kann es eine Geldstrafe geben, im schlimmsten Fall sogar Haft bis zu drei Jahren. Das Bundesjustizministerium will nun prüfen, Fahrflucht unter bestimmten Voraussetzungen nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die bisherige Regelung.
O-Ton: Die Kritiker sagen, zu denen auch der Deutsche Anwaltverein gehört, hier geht es eigentlich nur um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche. Also, dass ich jemanden habe, der meine Delle bezahlt. Und dafür einen Straftatbestand zu schaffen, ist ein bisschen viel. Es könnte ja auch eine Ordnungswidrigkeit reichen. - Länge 18 sec
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