Rennradfahren erfreut sich großer Beliebtheit, doch nicht selten kommt es dabei zu Unfällen. Besonders gefährlich wird es, wenn Radler den Kopf gesenkt halten, um windschnittig zu fahren. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied: Wer nicht richtig schaut, muss bei einem Unfall zahlen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Rennradler fuhr - um aerodynamisch zu fahren - mit gesenktem Kopf und fuhr auf ein am rechten Straßenrand geparktes Auto auf. er haftet vollständig, er muss alle Schäden selber bezahlen. - Länge 12 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.