Auch bei eigentlich eindeutigen Unfällen kann es zur Mithaftung kommen. Beispielsweise kann es passieren, dass man bei unerlaubter Benutzung der Busspur mithaften muss. So hat das Kammergericht in Berlin in einem Fall entschieden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.