Ein bereits geplanter umfangreicher Personalabbau, der dem Betriebsrat mitgeteilt wurde, ist kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mehr. Gibt es bereits Gespräche über den Interessensausgleich und den Sozialplan, darf der Betriebsrat darüber informieren – der Chef darf der Arbeitnehmervertretung keinen Maulkorb verpassen. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.