Trotz Anspruch auf Unterhalt müssen getrennt lebende Ehepartner auch weiterhin arbeiten. Verliert er seinen Job, muss er binnen drei Monate eine neue Stelle finden. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall ging es um ein früheres Zahnarztpaar. Sie erhielt Unterhalt, war aber länger krankgeschrieben.