Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur dann erlaubt, wenn der Pkw steht und der Motor ausgeschaltet ist. Diese Erfahrung musste auch eine Autofahrerin machen, die von zwei Polizisten mit Handy am Ohr erwischt worden war.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins sagte nach dem Urteil des Amtsgerichts München, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und Fahren gehören nicht zusammen.