Bei einem Sturz über einen abgestellten E-Scooter gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Roller dort abgestellt werden durfte. Auch blinde Personen müssen mit an Hauswänden befindlichen Hindernissen, wie Fahrrädern oder Baugerüsten rechnen. So entschied das Landgericht in Bremen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn es so ist, dass die E-Scooter ordnungsgemäß der Reihe nach an einer Häuserwand stehen. Und Sie dann, weil Sie sehbehindert sind, zu Fall kommen, hat das Landgericht Bremen entschieden, dass der Betreiber nicht haftet. - Länge 16 sec.