Grundsätzlich müssen Fahrgäste in einem Linienbus selbst für ihre Sicherheit sorgen und sich festen Halt verschaffen. Wenn sie jedoch trotz Festhaltens stürzen oder gar von den Sitzen rutschen und dies nachweisen können, dann haben sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied so.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein: