Jogger haben bei ihrem Sport eine besondere Sorgfaltspflicht und müssen sich auf der Straße auf Unebenheiten einstellen. Wenn sie durch Bauarbeiten auf einem Bürgersteig stürzen, haben sie möglicherweise keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: