Markiert ein Straßenbauarbeiter die Fahrbahn während der Rotphasen einer Ampel, muss auch er auf den Verkehr achten. Kommt es bei den Arbeiten zu einem Unfall, haftet er ansonsten zu einem Viertel mit, so das Oberlandesgericht Celle. Die Richter betonten, der Mann hätte nicht mit dem Rücken zur Fahrbahn arbeiten dürfen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Richter haben begründet, dass der Arbeiter, der die Straße markiert hat, den Unfall dann hätte vermeiden können, wenn er den Verkehr beobachtet hätte. Da er aber mit dem Rücken zum fließenden Verkehr gearbeitet hat, war ihm dies nicht möglich. Man hat ihm vorgeworfen, dass er nicht darauf geachtet hat, was sich in dem fließenden Verkehr abspielt. - Länge 20 sec.
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