Wer im Urlaub von Insekten genervt wird, kann dies nicht unbedingt dem Reiseveranstalter in die Schuhe schieben und als Reisemangel mit Schadensersatzansprüchen deklarieren. So erging es einem Kölner Ehepaar aus Vietnamreise. Die beiden wurden gestochen, vor Gericht bissen sie aber auf Granit.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.