Ein Strafzettel ist ärgerlich genug. Doch was passiert, wenn Sie nicht sicher sind, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß und den Fahrer erst später benennen? Dann kann es sein, dass der Halter des Wagens die Kosten für das Verfahren tragen muss. So entschied das Amtsgericht Eilenburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Gericht hat dann entschieden, dass der Mann für die Verfahrenskosten aufkommen muss, auch wenn er nicht gefahren ist. Weil er so spät vorgetragen hat, dass sein Bruder gefahren ist, aber der konnte nicht mehr wegen Verjährung belangt werden. Außerdem hat er auch noch unzureichende Beweise vorgelegt, dass der Bruder gefahren ist. Und deswegen waren eben unterschiedliche Ermittlungen nötig, die das Ganze in die Länge gezogen haben und Verwaltungsaufwand verursacht haben, so dass e gerechtfertigt war, ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen. – Länge 25 sec
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