Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt, wie viele andere Experten auch, mit Winterreifen zwischen O wie Oktober bis O wie Ostern zu fahren. Wer ohne entsprechende Reifen unterwegs ist oder seinen Wagen nicht richtig von Schnee und Eis befreit hat – und dann kommt es zum Unfall – der muss möglicherweise tief in die Tasche greifen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Vor allem die nicht angepasste Fahrweise führt bei einem Unfall zur alleinigen Haftung. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man ja die Geschwindigkeit eingehalten hat und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten hätte. Sondern man ist einfach nicht richtig gefahren in dieser Situation. Und deshalb haftet man beim Unfall dann meistens allein. – Länge 20 sec.
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