Sparbücher der Kinder sind für Eltern tabu. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, hatten Oma und Opa für ihren Enkel 1.000 Euro auf ein Sparbuch eingezahlt. Auch der Vater des Kindes zahlte weitere 1.350 Euro ein - nach der Trennung der Eltern gab es die Mutter des Kindes für diverse Einkäufe aus.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: