Wer harte Drogen zu sich nimmt, riskiert seinen Führerschein – das ist die Realität. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch dann rechtmäßig, wenn der Fahrer behauptet, er habe die Droge versehentlich zu sich genommen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: