Wer mit einem Luftgewehr auf Menschen schießt und sie verletzt, riskiert nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung. Auch der Führerschein kann weg sein, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt im Fall eines Mannes, der auf Schüler zielte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: