Käufer von Wagen des VW-Konzerns können nach dem Abgasskandal den Kaufvertrag rückgängig machen. So hat jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die im März 2014 einen Audi Q3 gekauft hatte. Sie rügte die Software als Sachmangel und setzte eine Mängelbeseitigungsfrist. Da das zu dem Zeitpunkt allerdings technisch noch nicht möglich war, erklärte sie ihren Rücktritt vom Kaufvertrag.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: