O-Ton: Schulgeld für Trennungskinder zahlt das Jobcenter
Bei Langzeitarbeitslosen zahlt das Jobcenter das Schulgeld für die Kinder, in dessen Bezirk die Schüler üblicherweise leben. Nur weil die Kinder am Stichtag für das Schulhalbjahr bei einem anderen Elternteil in einem anderen Bezirk sind, kann das eine Jobcenter nicht auf das andere verweisen. So entschied das Sozialgericht Dortmund. Dazu Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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