Schüler sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie außerhalb der Schule auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit sind, entschied das Landessozialgerichts Baden-Württemberg . In dem Fall war ein Schüler bei einem Videodreh für den Musikunterricht so unglücklich gestürzt, dass er seither an den Rollstuhl gefesselt ist.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: