Wird eine Hautkrebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt, ist das ein Behandlungsfehler. Ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro kann dann gerechtfertigt sein, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte eine Patientin 2009 wegen Verfärbung eines Zehennagels ihren Hautarzt aufgesucht. Es wurde lediglich eine bakterielle Infektion festgestellt, eine weitere dermatologische Untersuchung und Behandlung erfolgte nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.