Wer auf einer betrieblichen Karnvalsfeier Kollegen verletzt, riskiert auch in den närrischen Tagen eine fristlose Kündigung – auch dann, wenn er mit dem Brauchtum nicht vertraut ist. So haben das Gerichte in Düsseldorf entschieden. In dem Fall hatte ein Mann sich an Weiberfastnacht massiv gegen das Abschneiden seiner Krawatte gewehrt, Mitarbeiter getreten und mit einem Bierkrug attackiert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.