Ob es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, ist entscheidend. Davon hängt ab, ob man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Dabei können kleine Abweichungen vom eigentlichen Betriebsweg entscheidend sein. In dem Fall war ein Mann auf dem Betriebsgelände aus seinem Auto ausgestiegen und es kam zu einer Schlägerei. Durch das Aussteigen war der Arbeitsweg unterbrochen, so das Sozialgericht Berlin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn ich in dem Auto sitzengeblieben und losgefahren wäre, der hätte einen Stein geworfen und mit so verletzt – das wäre ein Arbeitsunfall. Aber der Kläger hier wollte ihn zur Rede stellen und ist wieder ausgestiegen. Das Gericht hat gesagt, das war zu privaten Zwecken, ihn zu belehren und ihn zu maßregeln, nur weil er ihn mit einem Schimpfwort belegt hat. Das sind private Zwecke, Du hast den Dienstweg verlassen, weil die Autotür, die schon offen war, wieder zugeklappt und zu dem Aggressor gegangen bist. - Länge 22 sec.
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