Ein Scheidungsantrag muss so präzise und detailliert sein, dass sich das Gericht davon überzeugen kann, dass die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind. In dem Fall hatte das Kammergericht Berlin den Satz moniert: „Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert.“ Auch die Frau werde der Scheidung zustimmen. Das reicht nicht, so die Entscheidung.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ja, zumindest mehr als „die Ehe ist gescheitert“ und die Frau wird der Scheidung zustimmen. Das reicht nicht. Das Gericht hat auch noch gefragt: Ab wann denn? Keine genaue Zeit, sondern nur ungefähr das Jahr. Also man muss schon genau angeben, warum die Ehe gescheitert ist. Man muss die Voraussetzung der Scheidung eben auch darlegen, bisschen was muss man dazu sagen, sonst wird der Antrag abgelehnt. – Länge 22 sec.
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