Viele ärgern sich über abgestellte E-Scooter auf Gehwegen, erst recht, wenn die Roller die Fußgänger behindern. Fallen die Minifahrzeuge um, können sie auch noch geparkte Fahrzeuge beschädigen. Und wer muss dann für den Schaden bezahlen?
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn ein E-Scooter umfällt, dann haftet nicht der Halter. Weil wir eben nicht die Gefährdungshaftung haben, wie wir sie beim Fahrzeug haben. Es haftet also dann der, der den E-Scooter nicht sachgerecht abgestellt hat. - Länge 14 sec.
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