Wenn nach nach einem Unfall beide Seiten behaupten, der jeweils andere Fahrer hätte die Spur gewechselt, entscheidet das Gericht meist: Beide haften beide für jeweils die Hälfte des Unfallschadens. Voraussetzung ist, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Juristen nennen dies Anscheinsbeweis, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.