Wenn nach einem Unfall die Autobahnmeisterei den Schaden an Straße und Leitplanke beseitigt, dann muss der Schädiger auch die Personalkosten übernehmen. Allerdings gibt es beim Stundenlohn keine Zuschläge, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.