Wer jahrelang Arbeitslosengeld II bezieht und dabei Vermögen verschweigt, muss mit einer Rückzahlung rechnen. Eine Frau hatte jahrelang Arbeitslosengeld II bezogen und dabei verschwiegen, dass sie Miteigentümerin einer Eigentumswohnung war. Sie musste insgesamt rund 152.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, so das Landessozialgericht Stuttgart.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Wer Vermögen hat und dies verschweigt, der muss auch nachträglich mit einer hohen Rückzahlung - in diesem Fall 152.000 € Arbeitslosengeld zwei - schlicht rechnen. Wer böswillig ist und mehrfach Vermögen verschweigt genießt, auch keinen Schutz mehr. - Länge 13 sec.
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