Eine Autokäuferin erstand einen Wagen – und stellte fest: Der hat Transport – und Ladeschäden. Sie verlangte eine Nachlieferung, doch das Autohaus versetzte sie innerhalb der gebotenen Frist. Am Ende machte sie den Kauf rückgängig gemacht. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: